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Aktuelles


Im Schatten des Schattens - über Giraffen, Spiele, Bitcoins und das Gold

Smart InvestorAuszug Smart Investor Weekly vom 12.02.2014 / Quelle: www.smartinvestor.de

 

Marius ist tot - Gewöhnlich werden Großsportereignisse ja gerne genutzt, um in deren Schatten die eine oder andere kleine Schweinerei durchzuwinken, von der das Volk so wenig wie möglich mitbekommen soll. Da nun dieses Jahr die Olympischen Winterspiele ausgerechnet in Sotschi stattfinden und man den finsteren Fürsten Putin in den westlichen Massenmedien nicht weiter aufwerten will, bedarf es allerlei Zerstreuung, um die Spiele selbst wiederum in den medialen Schatten zu stellen.

Marius ist tot. Der ebenso süße wie kleine Giraffenbulle wurde gerade einmal anderthalbjährig "den Löwen zum Fraß vorgeworfen". Dem "herzlosen" Direktor des Kopenhagener Zoos trug der Vorfall unmittelbar ein "Verhör" durch BILD-Redakteure ein – Wohlfühl-Hetze für die Guten und Gerechten. Treten wir einen Schritt zurück, dann stellen wir fest, dass wir offenbar manipuliert werden, obwohl das bei vielen gar nicht nötig wäre, da sie ohnehin in einer Traumwelt leben. Manipuliert? Alleine schon, dass die Giraffe einen Namen hat, während ihre Verwerter als namenlose und gefräßige Bestien durch den Blätterwald geistern, ist Manipulation. Traumwelt? Bei etlichen scheint das Bild über die Tierwelt im Wesentlichen von Walt-Disney-Zeichentrickfilmen geprägt zu sein, wie insbesondere auch viele Leserkommentare nahezulegen scheinen. Das naive Bild der Natur ist freundlich, sanft und schutzbedürftig. Zudem sind Giraffen – ebenso wie Elefanten und Panda-Bären – echte Sympathieträger. Und Sympathieträger isst man nicht – auch nicht als Löwe. "Der König der Löwen" aus der gleichnamigen Disney-Produktion hätte beispielsweise nie und nimmer, nicht einmal ein bisschen geknabbert hätte er. Beim zugehörigen Musical-Poster posieren Simba, der süße Leu und namenlose Giraffen – wir sprachen bereits über Manipulation – gar Seite an Seite. Es ist leider so, dass sich viele real existierende Löwen mit einer veganen Lebensweise und der artübergreifenden Freundschaft im Tierreich noch einigermaßen schwer tun – oder wie das in Kreisen unserer Umerziehungsberechtigten dann heißt: "Die sind einfach noch nicht soweit."

Eigener Diätplan
Verlassen wir den bedauernswerten Marius und bewegen uns vorbei an den dunklen Spielen im blutigen Schnee von Sotschi – eine Formulierung mit der wir der Selbstverpflichtung des deutschen Journalismus zur Putin-Kritik für heute wohl genügt haben dürften – zu den Dingen, die sonst noch passiert sind: Die Spitzen der Großen Koalition berieten gestern beispielsweise über die wirklich wichtigen Dinge – die Erhöhung der Diäten. Und die folgt einem ganz eigenen Diätplan: In zwei Schritten von jeweils 415 EUR sollen die Diäten demnach im Juli 2014 und im Juli 2015 auf dann 9.082 EUR pro Monat steigen. Nach der Erhöhung von 3,7% im vergangenen Jahr sind das Aufschläge um 5% in 2014 bzw. 4,8% in 2015. Danach sollen sich die Diäten jährlich an der Entwicklung der Bruttolöhne orientieren. Ein solcher Automatismus ist vor allem deshalb praktisch, weil er geräuschlos ist. Die "nachweisfreie Kostenpauschale" von 4.123 EUR pro Monat soll übrigens unverändert bleiben – vorerst einmal. Bei den üppigen Ruhebezügen müssen die Parlamentarier dagegen sogar leichte Abstriche hinnehmen. Im Ergebnis werden alleine die Diäten auch des letzten Hinterbänklers ab 2015 der Besoldungsstufe eines Bundesrichters entsprechen. Hinsichtlich wahrgenommener Verantwortung und sichtbarer Kompetenz sind das kaum vergleichbare Tätigkeiten, wie die Abstimmung über den ESM besonders deutlich gezeigt hatte. Solche "Abstimmungen" lassen die Diäten ohnehin eher als eine Entschädigung für Selbstverleugnung und bedingungslose Unterordnung unter die Fraktionsführung erscheinen – der Abgeordnete als Statist vor demokratischer Fassade. Im Normalfall sind Bundesrichter schon aus einem anderen Holz geschnitzt, es sei denn, sie schieben unbequeme Entscheidungen der Einfachheit halber auf einen anderen Schreibtisch, wie es die Bundesverfassungsrichter mit der Klage gegen das Anleihekaufprogramm der EZB gerade taten – nach rund zweijähriger Bedenkzeit.

Den Smart Investor Weekly können Sie hier weiterlesen.

Quelle: www.smartinvestor.de


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